Herstellung der Verkehrssicherheit |
Viele Haus- und Gartenbesitzer machen sich Sorgen, dass ein Baum umstürzt, oder ein Ast abbricht und Sach- bzw. Personenschäden anrichtet. Als Baumbesitzer trägt man die Verantwortung (Verkehrssicherungspflicht) für seinen Bäume ("Eigentum verpflichtet!"). Durch gezielte Schnittmaßnahmen machen wir Ihren Baum sicher, so daß keine direkte Gefahr von dem Baum ausgehen kann. Eine der Aufgaben zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist das Entfernen von Totholz. Das abgestorbene Holz wird beim Astkragen abgeschottet und vom Baum nicht mehr versorgt. Durch schon leichte Belastungen wie Wind oder Schnee kann das Totholz abbrechen und erheblichen Schaden anrichten. Oft reicht auch das Eigengewicht des toten Astes aus, das er ohne Fremdeinwirkung abbricht. Entfernt werden tote Äste meist ab einem Durchmesser von ca. 3cm. Gerne entfernen wir aber auch Totholz mit gerigerem Durchmesser. Eine weitere Maßnahme kann das Einkürzen von Bruch- bzw. Ausbruchgefährdeten Ästen oder Stämmen sein. Die zu reduzierenden Äste haben meist eine schlechte Holzanbindung. Dies ist meist auf eine eingewachsene Rinde am Astansatz (z.B. häufig bei Rotbuchen) oder auf eine, ins Holz eindringende Fäule, nach einer Kappung zurück zu führen. Auch statische unstabile Äste und Gabelungen müssen eingekürzt werden. Die Herstellung der Verkehrssicherheit kann nur durch einen besonders qualifizierten Fachbetrieb übernommen werden. Dieser übernimmt die Gewährleistung für die korrekte Durchführung der Arbeiten und somit auch für die Sicherheit des Baumes.
|